Die LFS-Vorstandswahl Ende Januar 2010
Ein Bericht von Anja Jonas MdL
„Am 28. Januar 2010 trafen sich 14 Frauen, um gemeinsam einen neuen Vorstand der Liberalen Frauen Sachsen zu wählen. Unter den Anwesenden waren zwei Gäste.
Bereits zu Beginn der Veranstaltung wurde deutlich, dass offensichtlich massive Differenzen zwischen den verbliebenen Mitgliedern und der Vorsitzenden, Frau Dr. Mayer, bestanden hatten. Nachdem mehrfach die vorhandenen Vorwürfe ausgetauscht waren, übernahm ich nach einer entsprechenden Abstimmung die Versammlungsleitung.
Meine Forderung nach einer Mitgliederliste blieb unberücksichtigt, so dass nur eine formlose Teilnehmerliste angefertigt wurde. Anschließend stellte Frau Dr. Mayer die Tätigkeiten der letzten Jahre vor. Auch dabei wurden die bestehenden Spannungen und Verstöße bezüglich der satzungsgemäßen Vorstandswahl aller zwei Jahre deutlich, denn es fanden keine geforderten Neuwahlen statt, und der Vorstand war nicht arbeitsfähig. Es erfolgte dann die Entlastung des noch verbliebenen Vorstandsteils, wobei kein ordnungsgemäßer Kassenbericht oder Kassenprüfbericht vorgelegt werden konnte.
Bei der anschließenden Neuwahl wurden Frau Dr. Mayer und ich vorgeschlagen. Im ersten Wahlgang erhielt ich sechs Stimmen und Frau Dr. Mayer vier Stimmen bei zwei Enthaltungen. Da die erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht gegeben war, erfolgte eine Nachwahl mit dem Ausgang von sechs Stimmungen für mich und fünf Stimmen für Frau Dr. Mayer. Auch bei der Wahl zur Stellvertreterin unterlag Frau Dr. Mayer der Gegenkandidatin.
Plötzlich äußerte Frau Dr. Mayer, dass eine Person mitgewählt hätte, die kein aufgenommenes Mitglied der Liberalen Frauen Sachsens ist. Um den vorliegenden Sachverhalt zu klären, unterbrach ich die Mitgliederversammlung. Anschließend stellte eines der anwesenden Mitglieder einen Antrag auf Abbruch der Mitgliederversammlung, und die Mehrheit der Anwesenden stimmte zu.
Somit existieren nunmehr verschiedene Ansichten, ob eine Vorstandsvorsitzende rechtskräftig gewählt wurde oder nicht. Nach meiner Rechtsauffassung ist Frau Dr. Mayer nicht mehr im Amt, sie wurde entlastet und bei der Neuwahl unterlag sie im Abstimmungsverhalten der Gegenkandidatin.“